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Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C. an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie Siegfried „SS Siggi“ Borchardt reisten an. Der Ausflug endete für sie im Debakel: Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat, nahm die Neonazis fest. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit 1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf, einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
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Ist das einer dieser “Messermänner” vor denen uns Alice aus der Schweiz gewarnt hat?
Edit:
Nicht überraschend auch:
Im Magdeburger Prozess spielt die rechtsextreme Gesinnung von Ulrich C. bisher jedoch fast keine Rolle. Auch seine Verteidigerin ließ eine taz-Anfrage dazu unbeantwortet.
Vermutlich auch einer diese Vergewaltiger.
Alice aus der Schweiz
Woah woah woah, die ist sowas von eure Verantwortung, wälzt das nicht auf uns ab!
Alkohol im Blut sollte das Strafmaß erhöhen und nicht mindern
Warum?
Weil man sich freiwillig blöd gesoffen hat, und wenn das die Wahrscheinlichkeit für das Begehen einer Straftat erhöht, hat man die Konsequenzen dafür selbst zu tragen.
Du übersiehst da etwas. Richter*innen haben da Ermessensspielraum. Trunkenheit führt nicht automatisch zur Reduktion des Strafmaßes, und wenn jemand eine Geschichte mit Gewalt unter Alkoholeinfluss hat, sollte das auch in die Bewertung einfließen. Außerdem macht man sich auch strafbar, wenn man sich “Mut antrinkt” oder vor der Begehung einer Straftat betrinkt, um im Falle einer Verurteilung eine geringere Strafe zu erhalten. Solche Dinge sind alle schon bedacht.
Trunkenheit führt nicht automatisch zur Reduktion des Strafmaßes
Der Post berichtete:
C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
Das impliziert, dass das Gericht beschloss, Alkohol mache die Tat geringfügiger.
Ja, und? Ich sagte ja auch nicht, dass Trunkenheit gar nicht zur Reduktionndes Strafmaßes führt, oder in diesem Fall nicht entsprechend geurteilt wurde. Ich ging auf eine Pauschalaussage ein.
Edit:
Und nein, das Gericht sagt nicht, dass durch die Anerkennung verminderter Schuldfähigkeit nicht die Tat geringer wäre, sondern nur, dass das Unrechtsbewusstsein und das Urteilsvermögen des Täters während der Begehung der Tat weniger ausgeprägt war als es für eine volle Schuldfähigkeit nötig wäre.Soweit ich den Wurzelkommentar verstehe, war die Forderung, dass das kollektiv kein Argument sein sollte. Die Pauschalaussage richtet sich also nicht gegen Ermessensspielraum allgemein, sondern gegen die spezifische Entscheidung, Promille würden Schuldfähigjeit reduzieren. Sprich, “nicht automatisch” sollte dieser Auffassung nach durch “gar nicht” ersetzt werden. Das heißt nicht, dass es keine anderen mildernden Umstände geben kann, aber “ich bin besoffen und hab weniger Hemmungen” ist keiner.
Das Gericht führte es aber explizit als Argument an. Wenn es andere Gründe für die Minderung gab, wurden diese im zitierten Teil nicht aufgeführt.
Du wirfst hier gerade verschiedene Aussagen verschiedener Kommentarschreiber durcheinander. Der Verfasser des ursprünglichen Kommentars hat noch nicht auf meine Nachfrage geantwortet und mein Kommentar, auf die sich deine erste Antwort bezieht, bezieht sich auf einen anderen, nicht den ursprünglichen Kommentar.
Bitte sortier das einmal auseinander. Ich sitze hier schon wieder kurz vorm Explodieren, weil gegen vermeintliche Aussagen von mir argumentiert wird, die ich so nie gemacht habe, und ich will so etwas meinerseits möglichst verhindern.
Damit ein Abschreckungseffekt gegen Alkoholkonsum eintritt. Sollte auch für andere Rauschmittel gelten.
wer mit 3 promille noch rumlaufen kann, ist schon lange immun gegen jegliche Abschreckung und hätte vor langer Zeit hilfe wegen seiner Suchtkrankheit benötigt.
Man könnte eine Strafmaß-Minderung von einem erfolgreichen Entzug abhängig machen.
Und grundsätzlich mal darüber nachzudenken, diesen Menschen zu helfen von den Drogen wegzukommen, statt, wie jetzt z.B. in Köln geplant, den Drogenkonsum noch einfacher zu machen.
statt, wie jetzt z.B. in Köln geplant, den Drogenkonsum noch einfacher zu machen.
Welche Maßnahmen sind denn genau geplant? Hast du da einen Artikel zu?
Wieso, willst Du da hinziehen?
Meiner Erfahrung nach ist die Aussage “die wollen den Drogenkonsum noch einfacher machen” normalerweise entweder eine glatte Lüge oder eine drastisch missverstandene und verkürzte Darstellung von Maßnahmen, die den Konsum sicherer machen soll.
Da ich aber keine versehentlichen Strohmänner abbrennen will, frage ich lieber vorher nochmal nach, worum es im Detail tatsächlich geht.
Und die implizierte Unterstellung in deinem Kommentar kannst du dir getrost sonstwohin schieben.
So funktionierr das aber nicht. Weder Alkohol- oder allgemein Drogenkonsum wird so eingedämmt noch ist Abschreckung ein wesentliches Prinzip unseres Justizsystems.
Der Grund, warum ein Strafmaß bei Taten unter Einfluss von Rauschmitteln reduziert werden kann, ist dass das Urteilsvermögen vermindert ist und damit eben auch die Fähigkeit, Recht von Unrecht zu unterscheiden. Das Wissen und Wollen, gegen Gesetze zu verstoßen ist aber ein relevantes subjektives (also auf die Person bezogen) Tatbestandsmerkmal. Deswegen sind Kinder und Jugendliche auch nicht oder nur eingeschränkt strafmündig.
Da ist ein leichter Unterschied zwischen “Kind oder Jugendlicher zu sein” und “sich dafür entschieden haben, Rauschmittel zu nehmen”.
Ja, ich weiß, dass Drogenkonsumenten das ab einem bestimmten Punkt nicht meh runter Kontrolle haben, aber die haben alle irgendwann mal entschieden, damit anzufangen, und dann keine Hilfe gesucht.
Wenn überhaupt, dann sollte ein reduziertes Strafmaß nur nach erfolgreichem Entzug gewährt werden, um sicher zu stellen, dass eine zukünftige Gefährdung der Bevölkerung zumindest reduziert werden kann.
Da ist ein leichter Unterschied zwischen “Kind oder Jugendlicher zu sein” und “sich dafür entschieden haben, Rauschmittel zu nehmen”.
Ach was. Sag bloß. Ich hab die beiden Dinge auch nicht gleichgestellt, sondern festgestellt, dass in beiden Fällen sowohl das Unrechtsbewusstsein als auch das Urteilsvermögen nicht dem entspricht, was wir als Maßstab sehen, um jemanden wie einen nüchternen Erwachsenen im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu beurteilen.
Dass Menschen unter dem Einfluss von Rauschmitteln, die eine Straftat begehen, nicht grundsätzlich den Konsum von Rauschmitteln vorwerfen, liegt übrigens daran, dass der Konsum von Rauschmitteln nicht automatisch dazu führt, dass man Straftaten begeht. Es liegt also auch nicht automatisch eine Fahrlässigkeit vor.
Und wie an anderer Stelle auch schon geschrieben, das Strafrecht kennt Mittel und Wege, um mit Tätern umzugehen, die sich tatsächlich fahrlässig oder vorsätzlich betrinken, entweder weil sie sich Mut antrinken, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren oder weil sie eine Historie von Straftaten unter Rauschmitteleinfluss haben. Diesen Rechtsgrundsatz nennt man actio libera in causa und ein solches fahrlässiges oder vorsätzliches Berauschen führt z.B. dazu, dass die (verminderte) Schuldunfähigkeit nicht anerkannt wird oder nach §64 StGB ein Entzug angeordnet wird (das geht übrigens auch ohne festgestellte Schuldunfähigkeit).
Darüber hinaus gibt es Promillerichtwerte für eine (verminderte) Schuldunfähigkeit, und die sind ziemlich hoch:
Die Bedeutung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für die Schuldfähigkeit
Die BAK ist ein zentraler Indikator bei der Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit. In der Praxis werden folgende Richtwerte herangezogen:
- Unter 2,0 Promille: Regelmäßig keine Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.
- 2,0 bis 3,0 Promille: Verminderte Schuldfähigkeit wird häufig angenommen.
- Über 3,0 Promille: Schuldunfähigkeit wird regelmäßig angenommen, es sei denn, es handelt sich um Tötungsdelikte (Grenze hier: 3,3 Promille).
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/verminderte-schuldfaehigkeit-durch-alkohol/
Es ist also nicht so, dass jemand, der mal einen über den Durst trinkt und dann mit 0,9 ‰ prügelt oder grabscht, direkt schuldunfähig wäre. Auch Alkoholiker mit hoher Toleranzgrenze sind nicht automatisch weniger schuldunfähig, können aber, wenn sie unter Alkoholeinfluss Straftaten begehen und der Alkoholkonsum dafür (mit)verantwortlich gemacht wird, in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Dabei kommt es selbstverständlich auch auf die einzelnen Fälle und Personen an. Unser Justizsystem kennt ein erstaunliches und nicht zu unterschätzendes Maß an Individualität und Ermessensspielräumen.
Da sehe ich eine deutliches Defizit des Strafrechts: “…weil sie eine Historie von Straftaten unter Rauschmitteleinfluss haben”, sprich, erst bei dem X-ten Durchlauf durch das Justizsystem wird tatsächlich eher angemessen reagiert.
Dass Menschen unter dem Einfluss von Rauschmitteln, die eine Straftat begehen, nicht grundsätzlich den Konsum von Rauschmitteln vorwerfen, liegt übrigens daran, dass der Konsum von Rauschmitteln nicht automatisch dazu führt, dass man Straftaten begeht. Es liegt also auch nicht automatisch eine Fahrlässigkeit vor.
Gutmenschenmeinung, nicht meine. Jede Straftat unter Rauschmitteleinfluss sollte automatisch zu einer Anordnung von Entzug führen.
Kannst du aber nicht. Ein Entzug ist eine Krankheitsbehandlung. Nicht jede Straftat unter Rauschmitteleinfluss ist aber ein Beweis einer Suchterkrankung oder auch nur grundsätzlichem Kontrollverlust. Abgesehen davon gibt es aus gutem Grund hohe Hürden, bevor jemand zwangsweise in eine Entzugseinrichtung eingewiesen werden kann. Das sind nämlich ebenfalls freiheitsentziehende Maßnahmen.
Das klingt ja alles schön und gut. Aber solche gemeingefährlichen Irren frei rumlaufen zu lassen ist auch keine Lösung. Aber der Schutz von Unschuldigen ist ja auch kein wesentliches Prinzip unseres Rechtssystems.
Falsch. Es ist kein primäres Prinzip der Strafverfolgung, und das kann es auch nicht sein. Wenn man Menschen mit einem Strafsystem davor schützen will, Opfer von Straftaten zu werden, muss man auf vorbeugende Haft, KI-unterstützte Kameraüberwachung, drakonische Strafen, die Aufgabe des Prinzips des zweifelsfreien Beweises und ähnliches setzen, also massive Grundrechtseingriffe. Und auch das bietet keine hundertprozentige Garantie. Wollen wir eigentlich nicht. Deswegen muss man andere Wege gehen, um Straftaten vorzubeugen.
Küsst die Faschisten, wo ihr sie trefft.
https://de.wikisource.org/wiki/Rosen_auf_den_Weg_gestreut_(Tucholsky)






