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Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C. an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie Siegfried „SS Siggi“ Borchardt reisten an. Der Ausflug endete für sie im Debakel: Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat, nahm die Neonazis fest. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit 1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf, einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
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Damit ein Abschreckungseffekt gegen Alkoholkonsum eintritt. Sollte auch für andere Rauschmittel gelten.
wer mit 3 promille noch rumlaufen kann, ist schon lange immun gegen jegliche Abschreckung und hätte vor langer Zeit hilfe wegen seiner Suchtkrankheit benötigt.
Man könnte eine Strafmaß-Minderung von einem erfolgreichen Entzug abhängig machen.
Und grundsätzlich mal darüber nachzudenken, diesen Menschen zu helfen von den Drogen wegzukommen, statt, wie jetzt z.B. in Köln geplant, den Drogenkonsum noch einfacher zu machen.
Welche Maßnahmen sind denn genau geplant? Hast du da einen Artikel zu?
Wieso, willst Du da hinziehen?
Meiner Erfahrung nach ist die Aussage “die wollen den Drogenkonsum noch einfacher machen” normalerweise entweder eine glatte Lüge oder eine drastisch missverstandene und verkürzte Darstellung von Maßnahmen, die den Konsum sicherer machen soll.
Da ich aber keine versehentlichen Strohmänner abbrennen will, frage ich lieber vorher nochmal nach, worum es im Detail tatsächlich geht.
Und die implizierte Unterstellung in deinem Kommentar kannst du dir getrost sonstwohin schieben.
Ach, den Konsum illegaler Drogen sicherer zu machen macht ihn nicht einfacher? Das ist kein Magnet für Junkies?
Frag mal die Leute, die Drogenhotspots ertragen müssen.
Nein, sicherer ≠ einfacher. Sicherer heißt weniger Drogentote, weniger durch unsicheren Konsum verursachte weitere Erkrankungen wie AIDS und Hepathitis (spart dem Gesundheitssystem auch Geld, nebenbei), weniger für andere Menschen gefährliche Abfälle (wie gebrauchte Spritzen) etc. Und es ist obendrauf noch einfacher, Suchtkranken Informationen über Zugänge zu Behandlungsmöglichkeiten zukommen zu lassen.
Hab mich soeben gefragt, vielen Dank auch.
Btw hab ich jahrelang als Security in Gegenden mit viel öffentlichem Konsum gearbeitet. Ich kannte viele “Junkies” und habe gesehen, wie sich die eine oder andere dieser Gegenden durch die Einrichtung von Rückzugsorten zum sicheren Konsum entwickelt haben, sogar im Vergleich zu Gegenden, in denen andere Maßnahmen ausprobiert wurden, wie zum Beispiel erhöhte Polizeipräsenz oder Beleuchtung von Drückecken (gerne auch in einem Lichtspektrum, dass Venen optisch verschwinden lässt, das Drücken also erschwert). Drei mal darfst du raten, welche Gegenden durch welche Maßnahmen angenehmer oder unangenehmer wurden.
Spoiler: in Gegenden mit Maßnahmen zum sicheren Konsum habe danach deutlich lieber gearbeitet. Weniger gebrauchte Spritzen und weniger menschliche Ausscheidungen in dunklen Ecken oder Spielplätzen (die, in denen die Geldautomaten stehen) sind meiner bescheidenen Meinung nach eine positive Entwicklung.
Es würde dem Gesundheitssystem deutlich mehr sparen, wenn diese Leute Entzug machen würden statt in ihrem Problem zu verweilen, besonders wenn es ihnen noch einfach gemacht wird.
Mag sein, dass weniger gebrauchte Spritzen herumfliegen, dafür gibt es dann in der Gegend aber mehr Junkies.
Und wie viele davon legal an das Geld für den Stoff kommen, ist noch ein anderes Thema.
So funktionierr das aber nicht. Weder Alkohol- oder allgemein Drogenkonsum wird so eingedämmt noch ist Abschreckung ein wesentliches Prinzip unseres Justizsystems.
Der Grund, warum ein Strafmaß bei Taten unter Einfluss von Rauschmitteln reduziert werden kann, ist dass das Urteilsvermögen vermindert ist und damit eben auch die Fähigkeit, Recht von Unrecht zu unterscheiden. Das Wissen und Wollen, gegen Gesetze zu verstoßen ist aber ein relevantes subjektives (also auf die Person bezogen) Tatbestandsmerkmal. Deswegen sind Kinder und Jugendliche auch nicht oder nur eingeschränkt strafmündig.
Da ist ein leichter Unterschied zwischen “Kind oder Jugendlicher zu sein” und “sich dafür entschieden haben, Rauschmittel zu nehmen”.
Ja, ich weiß, dass Drogenkonsumenten das ab einem bestimmten Punkt nicht meh runter Kontrolle haben, aber die haben alle irgendwann mal entschieden, damit anzufangen, und dann keine Hilfe gesucht.
Wenn überhaupt, dann sollte ein reduziertes Strafmaß nur nach erfolgreichem Entzug gewährt werden, um sicher zu stellen, dass eine zukünftige Gefährdung der Bevölkerung zumindest reduziert werden kann.
Ach was. Sag bloß. Ich hab die beiden Dinge auch nicht gleichgestellt, sondern festgestellt, dass in beiden Fällen sowohl das Unrechtsbewusstsein als auch das Urteilsvermögen nicht dem entspricht, was wir als Maßstab sehen, um jemanden wie einen nüchternen Erwachsenen im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu beurteilen.
Dass Menschen unter dem Einfluss von Rauschmitteln, die eine Straftat begehen, nicht grundsätzlich den Konsum von Rauschmitteln vorwerfen, liegt übrigens daran, dass der Konsum von Rauschmitteln nicht automatisch dazu führt, dass man Straftaten begeht. Es liegt also auch nicht automatisch eine Fahrlässigkeit vor.
Und wie an anderer Stelle auch schon geschrieben, das Strafrecht kennt Mittel und Wege, um mit Tätern umzugehen, die sich tatsächlich fahrlässig oder vorsätzlich betrinken, entweder weil sie sich Mut antrinken, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren oder weil sie eine Historie von Straftaten unter Rauschmitteleinfluss haben. Diesen Rechtsgrundsatz nennt man actio libera in causa und ein solches fahrlässiges oder vorsätzliches Berauschen führt z.B. dazu, dass die (verminderte) Schuldunfähigkeit nicht anerkannt wird oder nach §64 StGB ein Entzug angeordnet wird (das geht übrigens auch ohne festgestellte Schuldunfähigkeit).
Darüber hinaus gibt es Promillerichtwerte für eine (verminderte) Schuldunfähigkeit, und die sind ziemlich hoch:
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/verminderte-schuldfaehigkeit-durch-alkohol/
Es ist also nicht so, dass jemand, der mal einen über den Durst trinkt und dann mit 0,9 ‰ prügelt oder grabscht, direkt schuldunfähig wäre. Auch Alkoholiker mit hoher Toleranzgrenze sind nicht automatisch weniger schuldunfähig, können aber, wenn sie unter Alkoholeinfluss Straftaten begehen und der Alkoholkonsum dafür (mit)verantwortlich gemacht wird, in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Dabei kommt es selbstverständlich auch auf die einzelnen Fälle und Personen an. Unser Justizsystem kennt ein erstaunliches und nicht zu unterschätzendes Maß an Individualität und Ermessensspielräumen.
Da sehe ich eine deutliches Defizit des Strafrechts: “…weil sie eine Historie von Straftaten unter Rauschmitteleinfluss haben”, sprich, erst bei dem X-ten Durchlauf durch das Justizsystem wird tatsächlich eher angemessen reagiert.
Gutmenschenmeinung, nicht meine. Jede Straftat unter Rauschmitteleinfluss sollte automatisch zu einer Anordnung von Entzug führen.
Kannst du aber nicht. Ein Entzug ist eine Krankheitsbehandlung. Nicht jede Straftat unter Rauschmitteleinfluss ist aber ein Beweis einer Suchterkrankung oder auch nur grundsätzlichem Kontrollverlust. Abgesehen davon gibt es aus gutem Grund hohe Hürden, bevor jemand zwangsweise in eine Entzugseinrichtung eingewiesen werden kann. Das sind nämlich ebenfalls freiheitsentziehende Maßnahmen.
Das klingt ja alles schön und gut. Aber solche gemeingefährlichen Irren frei rumlaufen zu lassen ist auch keine Lösung. Aber der Schutz von Unschuldigen ist ja auch kein wesentliches Prinzip unseres Rechtssystems.
Falsch. Es ist kein primäres Prinzip der Strafverfolgung, und das kann es auch nicht sein. Wenn man Menschen mit einem Strafsystem davor schützen will, Opfer von Straftaten zu werden, muss man auf vorbeugende Haft, KI-unterstützte Kameraüberwachung, drakonische Strafen, die Aufgabe des Prinzips des zweifelsfreien Beweises und ähnliches setzen, also massive Grundrechtseingriffe. Und auch das bietet keine hundertprozentige Garantie. Wollen wir eigentlich nicht. Deswegen muss man andere Wege gehen, um Straftaten vorzubeugen.