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Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C. an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie Siegfried „SS Siggi“ Borchardt reisten an. Der Ausflug endete für sie im Debakel: Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat, nahm die Neonazis fest. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit 1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf, einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
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Du übersiehst da etwas. Richter*innen haben da Ermessensspielraum. Trunkenheit führt nicht automatisch zur Reduktion des Strafmaßes, und wenn jemand eine Geschichte mit Gewalt unter Alkoholeinfluss hat, sollte das auch in die Bewertung einfließen. Außerdem macht man sich auch strafbar, wenn man sich “Mut antrinkt” oder vor der Begehung einer Straftat betrinkt, um im Falle einer Verurteilung eine geringere Strafe zu erhalten. Solche Dinge sind alle schon bedacht.
Der Post berichtete:
Das impliziert, dass das Gericht beschloss, Alkohol mache die Tat geringfügiger.
Ja, und? Ich sagte ja auch nicht, dass Trunkenheit gar nicht zur Reduktionndes Strafmaßes führt, oder in diesem Fall nicht entsprechend geurteilt wurde. Ich ging auf eine Pauschalaussage ein.
Edit:
Und nein, das Gericht sagt nicht, dass durch die Anerkennung verminderter Schuldfähigkeit nicht die Tat geringer wäre, sondern nur, dass das Unrechtsbewusstsein und das Urteilsvermögen des Täters während der Begehung der Tat weniger ausgeprägt war als es für eine volle Schuldfähigkeit nötig wäre.
Soweit ich den Wurzelkommentar verstehe, war die Forderung, dass das kollektiv kein Argument sein sollte. Die Pauschalaussage richtet sich also nicht gegen Ermessensspielraum allgemein, sondern gegen die spezifische Entscheidung, Promille würden Schuldfähigjeit reduzieren. Sprich, “nicht automatisch” sollte dieser Auffassung nach durch “gar nicht” ersetzt werden. Das heißt nicht, dass es keine anderen mildernden Umstände geben kann, aber “ich bin besoffen und hab weniger Hemmungen” ist keiner.
Das Gericht führte es aber explizit als Argument an. Wenn es andere Gründe für die Minderung gab, wurden diese im zitierten Teil nicht aufgeführt.
Du wirfst hier gerade verschiedene Aussagen verschiedener Kommentarschreiber durcheinander. Der Verfasser des ursprünglichen Kommentars hat noch nicht auf meine Nachfrage geantwortet und mein Kommentar, auf die sich deine erste Antwort bezieht, bezieht sich auf einen anderen, nicht den ursprünglichen Kommentar.
Bitte sortier das einmal auseinander. Ich sitze hier schon wieder kurz vorm Explodieren, weil gegen vermeintliche Aussagen von mir argumentiert wird, die ich so nie gemacht habe, und ich will so etwas meinerseits möglichst verhindern.
Vorab: Wenn dich Internet-Diskussionen zum Explodieren bringen, solltest du überdenken, wie wichtig sie dir sind. Lemmy sollte keine Quelle für Leid sein. Wenn dein Umgang damit dich unglücklich macht, weil Menschen einander missverstehen oder sich manchmal auch einfach nicht auf die gleiche Meinung einigen können, dann rate ich zur Reflexion, ob dieser Umgang wirklich das richtige für dich und deine Gesundheit sind, und ob du ihn vielleicht ändern kannst.
Ich hab auch lernen müssen (und übe immernoch), manchmal eine Diskussion liegen zu lassen wenn ich mich damit überfordert sehe. Das hier ist kein Parlament oder Gericht, wo Entscheidungen ausdiskutiert werden müssen, weil sie weitreichende Konsequenzen haben.
Der Post besagte:
Da die tatsächliche Strafe nur 15 Jahre betrug, impliziert diese Formulierung, dass das Gericht der Überzeugung war, diese verminderte Schuldfähigkeit rechtfertige eine geringere Strafe. In diesem Kontext steht der ursprüngliche Kommentar dieses Threads:
Wenn wir die Spekulation über die Logik hinter dieser Aussage beiseite lassen, bleibt dennoch diese Aussage von dir:
Ob automatisch oder nicht ist sekundär, denn es geht gar nicht um den Mechanismus, nach welchem es zur Strafminderung führt, sondern um die Tatsache an sich, dass es zur Minderung führt.
Diesen Kontext sollte mein Kommentar wieder ins Gedächtnis rufen: es mag nicht immer geschehen, aber der Fall hier zeigt auf, dass es geschieht.
Und dieses Geschehen kritisieren die beiden ersten Kommentare mit ihrer Forderung, dass Trunkenheit das Strafmaß gar nicht reduzieren solle – nicht automatisch, nicht fallweise – sondern erhöhen solle.
Mein Kommentar hat dir das auch nicht unterstellt. Wie gesagt, dass in diesem Fall das Strafmaß reduziert wurde ist uns allen klar, und die Formulierung im Post legt nahe, dass Trunkenheit dazu beigetragen hat.
Den Edit hab ich zu spät gesehen, mich daher auch nicht darauf bezogen.
Juristisch ist das sicherlich korrekt: Weniger Urteilsvermögen -> weniger Schuldfähigkeit -> geringere Strafe
Die Kritik wäre dann, dass das eingeschränkte Urteilsvermögen selbst zugefügt wurde (in Form von Trunkenheit) und daher die Schuld nicht mildern sollte.
Nochmal: Die Fakten sind uns glaube ich allen bewusst. Der Gegenstand der ursprünglichen Kommentare war also der Wunsch, sie wären anders.