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Cake day: June 22nd, 2023

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    6 hours ago

    Auf V bin ich hauptsächlich gekommen, weil es das prominenteste Beispiel eines ähnlichen Falls wie “gucken” ist. Lustigerweise geht es dabei ebenfalls um Norddeutschland.

    Es gibt die Städte Jever und Zeven. Beide Namen spricht man eigentlich mit dem f-Laut für das V aus, aber außerhalb Nordwestdeutschlands, sogar in der berühmten Bierwerbung, wird das V mit einem w-Laut gesprochen. Bitte ändert jetzt nicht die Städtenamen, nur weil kaum jemand sie richtig ausspricht.

    Darüber hinaus finde ich die Bezeichnung von deutschen Begriffen als “Fremdworte”, nur weil sie keinen germanischen Sprachstamm aufweisen, kritisch bis schwierig. Das impliziert einen gewissen “Reinheitsgrad”. Man kann natürlich untersuchen, wie sich die Rechtschreibung neu eingedeutschter Begriffe entwickelt, aber “Vase” als Fremdwort zu deklarieren… Uff.
    Ansonsten müsstest du z.B. auch die Begriffe “Meer” und “See” wieder sinnvertauscht verwenden (wie es in Norddeutschland durchaus nicht unüblich ist).


  • Gucken ist halt einfach eine Ausnahme. Unregelmäßigkeiten und Variationen sind schlicht Teil jeder Sprache, die man nicht unbedingt glattbügeln muss oder sollte.

    V wird manchmal wie f und manchmal wie w ausgesprochen, ch hat drei mögliche Aussprachen, den Landesnamen Libyen sprechen die meisten “Lübijen” aus usw.








  • Wie oft muss ich dir eigentlich noch sagen, dass man Menschen nicht so ohne weiteres zu einer Behandlung zwingen kann? Wenn du willst, dass Suchtkranke (bitte lass den abwertenden Begriff stecken, danke) sich behandeln lassen und in Entzug begeben, dann muss man die Krankheit entstigmatisieren und es den Suchtkranken einfach machen, sich in Behandlung zu begeben. Ein Faktor darin sind solche Konsumräume.

    Ich finde es.ehrlich gesagt unmöglich, wie du über kranke Menschen sprichst, die sowieso schon zu den schwächsten Menschen der Gesellschaft gehören. Klar gibt es Beschaffungskriminalität. Dazu gehören oft aber auch Tatfelder, in denen die Kranken sich selber wieder mehr schaden, zum Beispiel durch Prostitution.

    Etwas mehr Empathie für kranke Menschen würde dir wirklich gut zu Gesicht stehen.


  • Nö, dann hast du nur eine weitere Korrelation. Was zusätzlich fehlt ist die Vergleichbarkeit von Testgruppen, also inwiefern sich die Lebensweisen von Menschen unterscheiden, die zum Screening gehen und denen, die nicht zum Screening gehen. Setzen sich Menschen, die sich regelmäßig absuchen lassen, vielleicht insgesamt auch weniger Risikofaktoren aus? Der größte Risikofaktor, den man tatsächlich auch beeinflussen kann, ist das Maß an ultravioletter Strahlung, der man sich aussetzt. Also Sonnenbaden, ohne Schutz in der Sonne arbeiten, Solariumbesuche etc.
    Man müsste also feststellen, ob Menschen, die regelmäßig zum Screening gehen, seltener an Hautkrebs sterben, und wenn ja müsste man z.B. feststellen, wie viel Sonnenstrahlung sich diese Menschen aussetzen versus wie viel Sonnenstrahlung Menschen sich aussetzen, die nicht regelmäßig zum Screening gehen (und obendrein noch ein paar andere Faktoren normalisieren).


  • Nein, sicherer ≠ einfacher. Sicherer heißt weniger Drogentote, weniger durch unsicheren Konsum verursachte weitere Erkrankungen wie AIDS und Hepathitis (spart dem Gesundheitssystem auch Geld, nebenbei), weniger für andere Menschen gefährliche Abfälle (wie gebrauchte Spritzen) etc. Und es ist obendrauf noch einfacher, Suchtkranken Informationen über Zugänge zu Behandlungsmöglichkeiten zukommen zu lassen.

    Frag mal die Leute, die Drogenhotspots ertragen müssen.

    Hab mich soeben gefragt, vielen Dank auch.

    Btw hab ich jahrelang als Security in Gegenden mit viel öffentlichem Konsum gearbeitet. Ich kannte viele “Junkies” und habe gesehen, wie sich die eine oder andere dieser Gegenden durch die Einrichtung von Rückzugsorten zum sicheren Konsum entwickelt haben, sogar im Vergleich zu Gegenden, in denen andere Maßnahmen ausprobiert wurden, wie zum Beispiel erhöhte Polizeipräsenz oder Beleuchtung von Drückecken (gerne auch in einem Lichtspektrum, dass Venen optisch verschwinden lässt, das Drücken also erschwert). Drei mal darfst du raten, welche Gegenden durch welche Maßnahmen angenehmer oder unangenehmer wurden.
    Spoiler: in Gegenden mit Maßnahmen zum sicheren Konsum habe danach deutlich lieber gearbeitet. Weniger gebrauchte Spritzen und weniger menschliche Ausscheidungen in dunklen Ecken oder Spielplätzen (die, in denen die Geldautomaten stehen) sind meiner bescheidenen Meinung nach eine positive Entwicklung.







  • Da ist ein leichter Unterschied zwischen “Kind oder Jugendlicher zu sein” und “sich dafür entschieden haben, Rauschmittel zu nehmen”.

    Ach was. Sag bloß. Ich hab die beiden Dinge auch nicht gleichgestellt, sondern festgestellt, dass in beiden Fällen sowohl das Unrechtsbewusstsein als auch das Urteilsvermögen nicht dem entspricht, was wir als Maßstab sehen, um jemanden wie einen nüchternen Erwachsenen im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu beurteilen.

    Dass Menschen unter dem Einfluss von Rauschmitteln, die eine Straftat begehen, nicht grundsätzlich den Konsum von Rauschmitteln vorwerfen, liegt übrigens daran, dass der Konsum von Rauschmitteln nicht automatisch dazu führt, dass man Straftaten begeht. Es liegt also auch nicht automatisch eine Fahrlässigkeit vor.

    Und wie an anderer Stelle auch schon geschrieben, das Strafrecht kennt Mittel und Wege, um mit Tätern umzugehen, die sich tatsächlich fahrlässig oder vorsätzlich betrinken, entweder weil sie sich Mut antrinken, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren oder weil sie eine Historie von Straftaten unter Rauschmitteleinfluss haben. Diesen Rechtsgrundsatz nennt man actio libera in causa und ein solches fahrlässiges oder vorsätzliches Berauschen führt z.B. dazu, dass die (verminderte) Schuldunfähigkeit nicht anerkannt wird oder nach §64 StGB ein Entzug angeordnet wird (das geht übrigens auch ohne festgestellte Schuldunfähigkeit).

    Darüber hinaus gibt es Promillerichtwerte für eine (verminderte) Schuldunfähigkeit, und die sind ziemlich hoch:

    Die Bedeutung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für die Schuldfähigkeit

    Die BAK ist ein zentraler Indikator bei der Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit. In der Praxis werden folgende Richtwerte herangezogen:

    • Unter 2,0 Promille: Regelmäßig keine Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.
    • 2,0 bis 3,0 Promille: Verminderte Schuldfähigkeit wird häufig angenommen.
    • Über 3,0 Promille: Schuldunfähigkeit wird regelmäßig angenommen, es sei denn, es handelt sich um Tötungsdelikte (Grenze hier: 3,3 Promille).

    https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/verminderte-schuldfaehigkeit-durch-alkohol/

    Es ist also nicht so, dass jemand, der mal einen über den Durst trinkt und dann mit 0,9 ‰ prügelt oder grabscht, direkt schuldunfähig wäre. Auch Alkoholiker mit hoher Toleranzgrenze sind nicht automatisch weniger schuldunfähig, können aber, wenn sie unter Alkoholeinfluss Straftaten begehen und der Alkoholkonsum dafür (mit)verantwortlich gemacht wird, in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Dabei kommt es selbstverständlich auch auf die einzelnen Fälle und Personen an. Unser Justizsystem kennt ein erstaunliches und nicht zu unterschätzendes Maß an Individualität und Ermessensspielräumen.