In letzter Zeit gibt es ja diesen Drang von Politikern, Altersbeschränkungen für “Social Media” einzuführen, was dann bedeuten würde, daß man für Social Media-Plattformen seine Identität nachweisen müsste - eine hervorragende Gelegenheit für diese Plattformen, noch mehr Benutzerdaten zu sammeln.

Das Fediverse ist glücklicherweise nicht darauf ausgerichtet, solche Altersnachweise einzuziehen. Aber dennoch macht das die Situation für die Betreiber von Instanzen schwierig, da sie sich dann potentiell strafbar machen.

Jetzt würde mich interessieren: Gibt es in den deutschsprachigen Ländern irgendwelche juristisch klaren Definitionen von “Social Media”, mit denen man klar identifizieren könnte, ob eine Fediverse-Anwendung als solche zählt oder nicht?

Z. B. betreibe ich einen WordPress-Blog mit dem ActivityPub-Plugin. Zählt das schon als “Social Media”?

Wer hier kennt sich mit dieser Thematik aus?

  • kossa@feddit.org
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    3
    ·
    6 days ago

    Wobei ein Blog, der eine Kommentarfunktion bietet auch unter die Ausnahme fallen könnte, dass der “Hauptdienst” das bereitstellen der Blogartikel ist und die Kommentarfunktion eine “unbedeutende” Funktion ist.

    Aber wie das halt immer so ist, müssen das erstmal irgendwelche Gerichte ausklamüsern, und welcher kleine Blogger hat Bock darauf, das durchzufechten? Da schaltet man lieber den Blog ab.