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    4 days ago

    Ja. Wobei natürlich ein strafrechtliches Urteil auch zier die hilfreich ist.

    Wobei da zivilret auch nicht unbedingt viel bei rum kommen wird - das deutsche Zivilrecht kennt keine “punitive Damages” wie das amerikanische Recht. (Und die Schmerzensgeldsätze sind lächerlich. Um mal ein Beispiel zu geben: Schweres Schädel-Hirn-Trauma, appallisches Syndrom, 6 Monate Wachkoma: 60.000€ - appalisches Syndrom heißt de facto “nur noch Hirnstamm aktiv”. Im konkreten Beispiel dürften wir so zwischen 25-30.000€ liegen.)

    Du kannst zivilrechtlich nur dahingehende Schäden geltend machen die bereits eingetreten sind oder absehbar eintreten (Beispiel: Kosten für Fahrten zur Physio, Lohnausfall der Eltern, aber auch notwendige Umbauten um das Haus behindertengerecht zu machen). Leider ist der Nachweis da oft schwierig, insbesondere in Richtung Zukunft & oft braucht es viele Nachfolgeprozesse, gerade bei Kindern. Und so Dinge wie “schafft das Kind nun aufgrund der Hirnverletzung nachher keinen Schulabschluss oder wäre das immer so gewesen” zahlt halt nachher auch keiner.

    Theoretisch kann die Versicherung des Halters auch auf grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise unversicherte Nutzung plädieren (der Verursacher hat ja zugegeben,dass er beruflich tätig war. Die berufliche Nutzung im Auftrag der Firma des Sohnes kann ggf. nicht versichert sein,ebenso kann die Haftpflicht darauf plädieren,dass er offensichtlich bereits -in dem Fall ja sogar dauerhaft- fahruntauglich war und dementsprechend grob fahrlässig handelte) An der Front wäre es also denkbar,dass es noch zu X-Prozessen kommt. Richtig mieser Scheiss.

    Interessant dürfte diese haftungstechnische Geschichte zivilrechtlich aber auch gegenüber dem Sohn werden - der ist als Geschäftsführer der Firma dafür verantwortlich sich von der Fahreignung seiner Mitarbeiter zu überzeugen. Das kann noch unangenehm werden,da man hier durchaus zivilrechtlich noch einen Anspruch herleiten kann. Anders als im Strafprozess kann er dahingehend auch nicht die Aussage verweigern.