[Es ist] in der Koalition eine Einigung auf die Speicherung von Kommunikationsdaten zur Strafverfolgung im “Quick-Freeze”-Verfahren gelungen[…].
Es bedeutet, dass zum Beispiel IP-Adressen oder Telefonnummern nur dann eingefroren - also gespeichert - werden dürfen, wenn gerichtlich darüber entschieden wurde und auch nur dann, wenn Verdacht auf eine schwere Straftat besteht, etwa Mord oder Totschlag. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen.
Das klingt erstaunlich vernünftig. Nur mit richterlichem Beschluss, Zugriff auf die Daten nur, wenn sie relevant sind und nur bei schweren Verbrechen. Dann mal darauf hoffen, dass es auch so bleibt und nicht in Zukunft aufgeweicht wird. Die Schwelle, solche Dinge einzusetzen ist leider geringer als bei nicht-digitalen Durchsuchungen, das führt hoffentlich nicht dazu, dass das Verfahren in Zukunft nach dem Giesskannenprinzip Anwendung findet.
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