German trans woman (female pronouns) pursuing a cryptography-PhD in the Netherlands.

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  • Im wesentlichen stimme ich dir zu (mit der Randnotiz dass die begriffliche Unterscheidung da auch im Englischen ziemlich neu ist). Aber das hier:

    oder sehen Transfrauen auch schlechter?

    Ist tatsächlich eine spannende Frage, die analog eigentlich bei allen derartigen Studien gestellt werden sollte: Sie würde nämlich Rückschlüsse auf die Ursachen erlauben, wenn also beispielsweise Transfrauen mit Hormonbehandlung den selben Effekt wie Cisfrauen erleben, dann würde uns das verraten, das Geschlechtshormone das in irgendeiner Form beeinflussen. Ein Effekt den wir zum Beispiel bei der Krebsbehandlung sehen, wo Transfrauen zum Teil wie Cisfrauen behandelt werden müssen, weil sie ab einem gewissen Punkt eben auch biologisch Frauen sind (zumindest mehr Frau als Mann), weswegen auch Begriffe wie „Biofrau“ nicht nur beleidigend, sondern wissenschaftlich falsch sind.

    Anders gesagt: Wer Geschlechterforschung betreibt und keine Transmenschen in den Versuchsgruppen hat, der lässt halt vielfach die beste Kontrollgruppe außen vor und wird eher wenig brauchbares produzieren.




  • der Jurist sagt ganz klar, dass der Glaube an eine bessere Welt nicht vor Strafe schützt.

    § 60 Abs 1 StGB: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“

    Der Grund warum hier nichts weiter verhängt wurde ist dass das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die Folgen einer Tat in manchen Fällen Strafe genug sein können und das Gericht das in diesem Fall als gegeben ansieht. Was nachvollziehbar ist. Der Sinn einer Strafe besteht aus Resozialisierung des Täters, Abschreckung, und gegebenenfalls Schutz der Allgemeinheit. Das ist aber unter diesen Umständen alles nicht mehr nötig: Die Eltern empfinden ja scheinbar große Reue, wer sich vom potentiellen Tod des eigenen Kindes nicht abschrecken lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, und Schutz der Allgemeinheit ist hier auch nicht wirklich anwendbar, weil es um fahrlässige Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, nicht um vorsätzliche Verbrechen gegen dritte geht.

    Insofern stellt sich ja die Frage: Was würde eine Strafe erreichen? Wer keine gute Antwort darauf hat, sollte sich der Entscheidung des Gerichts anschließen.

    Im Übrigen weiße ich auch darauf hin, dass ich auch der Zeit bei Gerichtsthemen nicht wirklich vertraue, das Urteil aber leider nicht öffentlich verfügbar zu sein scheint.







  • Ich sage jetzt mal ganz böse: Das ist tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung, der auch bei der überwältigenden Mehrheit der Bürger gut ankommen wird. Es hat zwar Gründe warum wird da vorsichtig mit dem Datenschutz sind, aber der aktuelle Zustand ist dermaßen unbequem für alle Beteiligten, dass es schon echt nervt.

    Hier in den Niederlanden haben wir eine Bürgerservicenummer mit der entsprechende Stellen auf den Grunddatensatz zugreifen können, was dazu führt, dass sehr viel einfach deutlich besser synchronisiert ist. Datenschutztechnisch nicht ganz so schön, aber wir müssen halt schon auch immer im Auge behalten, dass Datenschutz auch nicht alles ist.

    Wir machen so viel Murks beim Datenschutz, aber das Behörden ihre Daten nicht synchronisieren können ist wo wir die Linie ziehen? Echt?