Nicht zum ersten Mal sind Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt worden. Sie würden gegen das Recht auf Freizügigkeit verstoßen. Das Innenministerium prüft Rechtsmittel gegen das Urteil.
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(Leider nicht mehr aktiv, aber passt immer wieder)