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    1 year ago
    • Keine verdachtslose Chatkontrolle: Anstelle flächendeckender Nachrichten- und Chatkontrolle soll die Justiz nur die Durchsuchung der Nachrichten und der Uploads von Verdächtigen anordnen können. Nur so kann vermieden werden, dass eine unverhältnismäßige Verordnung zur Massenüberwachung zwangsläufig vor Gericht scheitert und für Kinder überhaupt nichts erreicht wird. Auch eine ungezielte ‚freiwillige Chatkontrolle‘ der Internetkonzerne darf es nicht geben.
    • Sichere Verschlüsselung schützen: Das sogenannte client-side scanning zur Unterwanderung sicherer Verschlüsselung muss ausdrücklich ausgeschlossen werden. Allgemeine Bekenntnisse zu Verschlüsselung im Gesetzestext sind nichts wert, wenn noch vor der Verschlüsselung durchleuchtet und ausgeleitet wird. Unsere persönlichen Geräte dürfen nicht zu Scannern pervertiert werden.

    Ich bin nicht in der Rolle der Exekutive und befürworte das o.g. natürlich.

    Aber, da steht doch: sichere Verschlüsselung und außerdem: lasst den Client (bspw. das Handy) in Ruhe. Bei angenommener e2e- Verschlüsselung: Wie soll denn so eine angeordnete Durchsuchung technisch möglich sein? Überwa(s)ch mich, aber mach mich nicht nass?