In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.
Das hier ein Autofahrer seinen Willen mit Gewalt durchgesetzt hat und danach Fahrerflucht begangen hat wird hier im ersten Absatz erwähnt. Der Rest ist eine Darstellung, wie dolle verboten und gefährlich dieser Protest doch war.
Wie können solche Leute abends in den Spiegel schauen und sagen ‘Heute habe ich einen guten Job als Journalist gemacht’?
Darf man nicht sogar “Parkplatz-Freihalter” langsam mit dem Wagen wegdrücken? Müsste hier ja genau so sein. Die beiden Klammerer sollten lieber für die Kratzer der Motorhaube aufkommen müssen.
Nein darf man nicht.
Sag mal, warst du nicht in der Fahrschule??
Doch, darf man. Zumindest im Falle einer Parklücke, die eine Person freihalten möchte. Hab extra bei der Fahrschule angehalten und gefragt.
Alles klar, Manfred, zurück zu Facebook.
War ja klar, dass das hier wieder sofort ins Lächerliche gezogen wird… Vielleicht solltet Ihr den Sub in Klimakleber umbenennen.
Ja, war irgendwie klar, dass schnell jemand wie du vorbei kommt und versucht, gefährliche Körperverletzung und Fahrerflucht ins Lächerliche zu ziehen, weil er halt so geil auf Brumm Brumm mit viel Abgas ist. 🤡
gefährliche Körperverletzung
Ich brauche hier mal ne Erklärung: wie kann etwas, bei dem niemand verletzt wurde, “gefährliche Körperverletzung” sein?
Ich mein, klar, den Vorsatz kann man durchaus unterstellen. Aber wie genau würde so etwas denn eine gefährliche Körperverletzung darstellen?
§224 StGB (2): Der Versuch ist strafbar.
Der Versuch jemanden mit einer Waffe zu verletzen reicht, um nach dem selben Paragraphen verurteilt zu werden als hätte man es auch geschafft.
Nur weil du meinem Messerangriff ausweichst, macht das den Angriff nicht weniger schlimm.
Okay, zu meinem Verständnis: impliziert “Versuch” nach §224 StGB (2) nicht, dass der Autofahrer die Intention gehabt haben muss, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen?
Also, wenn ich zum Beispiel spaßeshalber zwei Kumpel auf meine Motorhaube lade und dann 50 Meter mit ihnen auf der Motorhaube die Straße entlangfahre, dann kann das doch keine “gefährliche Körperverletzung” sein, oder?
Und dann ist da noch das hier:
Beispiel
Polizist P möchte einen anfahrenden Autofahrer stellen, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legt und sich an den Scheibenwischern festhält. Nachdem der Autofahrer nicht anhält, nutzt er bei der nächsten Kurve die Fliehkräfte und lässt sich auf den Asphalt fallen. Dabei zieht er sich Schürfwunden an Armen und Beinen zu.
Der BGH hat § 224 Abs. 1 Nr. 2 in diesem Fall verneint. Zwar könne ein fahrendes Auto grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug sein, so z.B. beim Zufahren auf einen Fußgänger. Die Verletzungen des P seien jedoch, so der BGH, nicht durch eine Einwirkung des Fahrzeuges auf den Körper, sondern durch den Sturz auf den Asphalt entstanden.
Würde das nicht bedeuten, dass - so lange der Autofahrer sein Auto nicht direkt dazu einsetzt, eine Körperverletzung herbeizuführen - auch keine gefährliche Körperverletzung gegeben sein kann?
ist es nicht irgendwie peinlich, wenn man die eigene Meinung nur durchs drücken vom Pedal eines 2 Tonnen stahlhaufens mit 150ps durchsetzen kann, obwohl der Widersacher ein kleiner normaler Mensch ist mit vielleicht 0.1ps? ich finde das schon etwas pussyhaft um 100% ehrlich zu sein.
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ja und? dafür gibt es Gerichte, welche über Strafen entscheiden. jeder individuelle Autofahrer der sich für einen Richter hält ist ein dreckiges Arschloch (und ein Staatsfeind gegenüber eines Rechtsstaates)
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Ahh ein weiterer Hobbyjurist von der Facebook / BILD - Universität, der § 315b StGB nicht verstanden hat. 🤡
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