Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Suspendierung eines Beamten aus der Chatgruppe des 1. Frankfurter Reviers ausgesetzt. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Mannes lasse sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen.
Die Polizeibehörde habe dafür den Kontext der fragwürdigen Chatinhalte im Gesamtchatverlauf, das sonstige Kommunikationsverhalten des Beamten und eventuelle Auswirkungen auf seine Dienstausübung nicht ausreichend ermittelt, hieß es weiter.
Wir untersuchten uns selbst und fanden keine Beanstandungen. /faden
Wir untersuchten uns selbst und fanden keine Beanstandungen. /faden